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WIR SAGEN "NEIN"
ZUM BEVORZUGTEN KRAFTWERKS- UND STROMLEITUNGSBAU!

Einer der größten Skandale in der Geschichte des Umwelt- und Naturschutzes konnte - vorläufig - abgewendet werden: Das Wirtschaftsministerium wollte den "bevorzugten Kraftwerks- und E-Leitungsbau" in das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) einschleusen. Damit sollte der Wirtschaftsminister per Verfassungsbestimmung ermächtigt werden, für alle Kraftwerks- und Leitungsbauten in Österreich per Bescheid das öffentliche Interesse festzustellen, um künftig Wasserkraft-, Strom- und Gasleitungsprojekte einfacher durchpeitschen zu können. Durch das geplante Gesetz wären auch Parteien-, AnrainerInnen- und NGO-Rechte massiv beschnitten und Bundesländer und Gemeinden entmündigt worden.

Proteste brachten ersten Etappenerfolg
Dank breiten Protests des Umweltdachverbandes, seiner Mitgliedsorganisationen und weiterer unterstützender Organisationen und Dank der Unterstützung zahlreicher Menschen, die auf unserer Plattform bereits gegen dieses Steinzeitgesetz Einspruch erhoben haben, hat Wirtschaftsminister Mitterlehner seine Pläne jetzt auf Herbst verschoben.
Aber nicht nur die Zivilgesellschaft wehrte sich gegen dieses undemokratische Gesetz: Mit Ausnahme der IV gibt es nur negative oder indifferente Stellungnahmen zu diesem Gesetzesvorhaben. Kritik kam vor allem von den Bundesländern Niederösterreich und Salzburg und dem Lebensministerium.
Zusammenfassung der eingelangten Stellungnahmen zu Z4 (§ 7 Abs 2 und 3) ElWOG und Z3 (§ 6 Abs 2 und 3) GWG des Entwurfs zum Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz für den Energiebereich (pdf-Datei)

Weiterer Erfolg: Öffentliches Interesse am Kraftwerksbau nicht im UVP-Gesetz!
Als weiterer Erfolg unseres breiten Protests ist zu verzeichnen, dass es laut Regierungsbeschluss vom 23. Juni 2009 zur UVP-Gesetzesnovelle nicht - wie ursprünglich vorgesehen - zur Verankerung des öffentlichen Interesses am Kraftwerksbau oder der Versorgungssicherheit im UVP-Gesetz gekommen ist und dass es derzeit auch keine Änderung des Wasserrechtsgesetzes in Richtung bevorrangten Kraftwerksbau gibt.

Aufgeschoben, nicht aufgehoben - Unterschriften-Kampagne läuft weiter!
Doch die Pläne der E-Wirtschaft in Sachen öffentliches Interesse sind nur aufgeschoben, nicht aufgehoben! Deshalb läuft die Unterschriften-Kampagne weiter, denn:
  • Wir wollen keine undemokratischen Steinzeitgesetze einführen
  • Parteien-, AnrainerInnen- und NGO-Rechte müssen gewahrt bleiben
  • Gemeinden und Bundesländer dürfen nicht entmündigt werden und
  • Industrieinteressen nicht gegen Interessen der Bevölkerung ausgespielt werden
  • Die letzten naturnahen Flüsse und Bäche müssen erhalten bleiben
  • Europäisches Umweltrecht muss auf Punkt und Beistrich eingehalten werden
Dafür sprechen wir uns nachdrücklich aus!

JA, ICH MACHE MIT
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